Förderprogramme

In der Schweiz werden Projekte des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die nach dem LEA-Standard gebaut werden, mittels zinsgünstiger Darlehen aus dem Fonds de roulement gefördert. Diese Darlehen dienen der Rest- oder Überbrückungsfinanzierung beim Erwerb von Baugrundstücken, bei Erstellung und Erneuerung oder auch Erwerb von preisgünstigen Liegenschaften. Für die Prüfung und Bewilligung der Gesuche sind die Fondskommissionen der beiden Dachorganisationen der gemeinnützigen Bauträger «Wohnbaugenossenschaften Schweiz – Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger» und «WOHNEN SCHWEIZ – Verband der Baugenossenschaften» zuständig, in denen auch das BWO vertreten ist. Bei Neubauvorhaben richten sich die Darlehensbeträge pro Wohnung nach der angestrebten LEA-Zertifikatsstufe: Silber CHF 30’000, Gold CHF 50’000, Platin CHF 60’000 (vgl. Merkblatt Wohnraumförderungsgesetz WFG, Januar 2024). Für die Beantragung dieser Darlehen verlangt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) die Durchführung einer Vorprüfung des Bauprojekts durch eine autorisierte Zertifizierungsstelle.

Im Fürstentum Liechtenstein fördern die Gemeinden Gamprin-Bendern, Ruggell, Schellenberg und Vaduz Neu- und Umbauten, die nach dem LEA-Standard gebaut werden. Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern werden ab Stufe Silber gefördert, Einfamilienhäuser ab Stufe Bronze. Der Umbau von Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern wird ab Stufe Bronze gefördert. Die Förderbeiträge werden auf Basis der erreichten LEA-Stufe gesprochen und reichen von 8’000 bis 25’000 Franken pro Wohneinheit. Für die Beantragung der Fördergelder wird von den Gemeinden eine Vorprüfung des Bauprojekts durch eine Zertifizierungsstelle verlangt.