Zertifizierungsverfahren
Eine Zertifizierung nach LEA-Standard läuft grundsätzlich parallel zu den übrigen Prozessen eines Projekts ab. Richtig angewandt unterstützt Sie das Zertifizierungssystem von der Konzeptionsphase bis zur Fertigstellung.
Das Zertifizierungsverfahren besteht in der Regel aus sieben Phasen, wobei nicht alle Schritte zwingend durchgeführt werden müssen.
Vorprojekt
Basis eines guten Vorprojekts ist ein ausführliches Pflichtenheft, das von Bauherrschaft und Architekturbüro gemeinsam erarbeitet wird. Unter anderem wird darin der angestrebte LEA-Standard festgelegt.
Vorprüfung
Die Zertifizierungsstellen bieten optional systematische Vorprüfungen nach LEA-Standard von Neu- und Umbauprojekten an. Die Pläne werden möglichst gegen Ende der Projektierungsphase und idealerweise vor der Baueingabe daraufhin geprüft, ob die Anforderungen der angestrebten LEA-Zertifizierungsstufe umgesetzt sind und wo Anpassungen erforderlich sind. So können notwendige Änderungen noch vor der Ausführungsplanung und Realisierung berücksichtigt werden. Bei wesentlichen Planänderungen empfiehlt sich nach Abschluss der Ausführungsplanung eine erneute Überprüfung der LEA-relevanten Änderungen.
Zertifizierungsantrag
Der Antrag für die Zertifizierung kann zu jedem Zeitpunkt eines Bauprojekts bei der regionalen Zertifizierungsstelle eingereicht werden.
Provisorische Nutzung der Marke LEA
Mit der Unterzeichnung des Zertifizierungsantrags ist die mündliche und schriftliche Werbung mit der Marke LEA erlaubt (zum Beispiel «gebaut nach LEA-Standard»).
Zertifizierung
Nach Bauende wird die Zertifizierung von der beauftragten Zertifizierungsstelle durchgeführt. Dabei werden die Anforderungen in den Wohnungen, am Gebäude und im Aussenraum anhand der ausgeführten Situation überprüft. Die Zertifizierung bestätigt, dass die im LEA-Standard festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Der Audit erfolgt mit einer mobilen Lösung, die für eine effiziente Zertifizierung sorgt.
Zertifikatsvergabe
Nach Abschluss des Audits werden dem Auftraggeber für jede zertifizierte Wohnung ein Zertifikat, ein Bericht sowie eine tabellarische Übersicht aller überprüften Kriterien ausgehändigt.
Rezertifizierung
Werden die im Bericht der Zertifizierungsstelle aufgeführten nicht erfüllten bzw. nicht beurteilten Kriterien nach dem Audit behoben oder angepasst, kann eine Rezertifizierung zur Verbesserung des Zertifizierungsergebnisses beantragt werden.
Das Zertifikat trägt eine Registrationsnummer sowie einen Hinweis auf den Zeitpunkt der Zertifizierung und die Version des Kriterienkatalogs. Es ist unbeschränkt gültig. Nach relevanten baulichen Änderungen am Objekt muss die Zertifizierung erneuert werden, wobei dann die zum Zeitpunkt des erneuten Antrages gültigen Kriterien zur Anwendung kommen.