Zertifizierungsverfahren

Eine Zertifizierung nach LEA-Standard läuft grundsätzlich parallel zu den übrigen Prozessen eines Projekts ab. Richtig angewandt unterstützt Sie das Zertifizierungssystem von der Konzeptionsphase bis zur Fertigstellung.

Das Zertifizierungsverfahren besteht in der Regel aus sieben Phasen, wobei nicht alle Schritte zwingend durchgeführt werden müssen.

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Vorprojekt

Basis eines guten Vorprojekts ist ein ausführliches Pflichtenheft, das von Bauherrschaft und Architekturbüro gemeinsam erarbeitet wird. Unter anderem wird darin der angestrebte LEA-Standard festgelegt.

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Vorprüfung

Die Zertifizierungsstellen bieten optional systematische Vorprüfungen nach LEA-Standard von Neu- und Umbauprojekten an.

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Zertifizierungsantrag

Der Antrag für die Zertifizierung kann zu jedem Zeitpunkt eines Bauprojekts bei der regionalen Zertifizierungsstelle eingereicht werden.

4

Provisorische Nutzung der Marke LEA

Mit der Unterzeichnung des Zertifizierungsantrags ist die mündliche und schriftliche Werbung mit der Marke LEA erlaubt (zum Beispiel «gebaut nach LEA-Standard»).

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Zertifizierung

Nach Bauende wird die Zertifizierung von der beauftragten Zertifizierungsstelle durchgeführt. Die Zertifizierung bestätigt, dass die im LEA-Standard festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Der Audit erfolgt mit einer mobilen Lösung, die für eine effiziente Zertifizierung sorgt.

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Zertifikatsvergabe

Nach Abschluss des Audits werden dem Auftraggeber für jede zertifizierte Wohnung das erreichte Zertifikat, ein Bericht sowie eine tabellarische Übersicht aller überprüften Kriterien ausgehändigt.

7

Rezertifizierung

Sofern die im Bericht der Zertifizierungsstelle aufgeführten nicht erfüllten bzw. nicht beurteilten Kriterien nach dem Audit behoben oder angepasst werden, kann eine Rezertifizierung beantragt werden, um ein besseres Zertifizierungsresultat zu erzielen.

Das Zertifikat trägt eine Registrationsnummer sowie einen Hinweis auf den Zeitpunkt der Zertifizierung und die Version des Kriterienkatalogs. Es ist unbeschränkt gültig. Nach relevanten baulichen Änderungen am Objekt muss die Zertifizierung erneuert werden, wobei dann die zum Zeitpunkt des erneuten Antrages gültigen Kriterien zur Anwendung kommen.